Anmerkung: Die österreichischen Gerichte inklusive Verfassungsgerichtshof scheinen nicht ganz bei Sinnen zu sein. Obwohl der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) schon mehrfach und immer konsistent in der Rechtsprechung geurteilt hat, dass die Zwangsbejagung gegen die Menschenrechte verstösst, entscheiden die österreichischen Gerichte anders. Dies macht insofern keinen Sinn, weil der EGMR seine Rechtsprechung nicht willkürlich ändern wird. Die Richter scheinen Jäger oder zumindest doch Freunde des Tiermords zu sein und versuchen die Befriedung der Grundstücke (aus meiner Sicht rechtswidrig) zu verzögern, damit wenigstens noch einige Tiermorde mehr auf diesen Grundstücken stattfinden können.
https://zwangsbejagung-ade.de/oesterreich/index.html
„Schließlich würden die Schafe der Halter irgendwann „auf einen Tiertransport gepfercht, zum Schlachthof gefahren und brutal geschlachtet, weil wir Menschen Lammfleisch essen wollen“
„Beim landwirtschaftlichen Nachrichten-Portal Agrarheute kommt die Doku „Im Einsatz für den Wolf“ mit Hannes Jaenicke überhaut nicht gut an.” Kam eine Anklage wegen Mord/Massenmord bei irgend einem/r Täter:in jemals „gut an”?
Sämtliche (vielleicht einige wenige Ausnahmen) Täter:innen der Nürnberger Prozesse (bspw.) gegen die Nazi-Verbrecher auf die Frage „schuldig oder nicht schuldig”: „nicht schuldig”!
https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/hannes-jaenicke-macht-sich-mit-wolfs-doku-laecherlich-weiss-bestuerzend-wenig-zr-90661489.html
Er war Jurist und auch sonst von mässigem Verstand……:-(
Tucholski?