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Anmerkung: Die österreichischen Gerichte inklusive Verfassungsgerichtshof scheinen nicht ganz bei Sinnen zu sein. Obwohl der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) schon mehrfach und immer konsistent in der Rechtsprechung geurteilt hat, dass die Zwangsbejagung gegen die Menschenrechte verstösst, entscheiden die österreichischen Gerichte anders. Dies macht insofern keinen Sinn, weil der EGMR seine Rechtsprechung nicht willkürlich ändern wird. Die Richter scheinen Jäger oder zumindest doch Freunde des Tiermords zu sein und versuchen die Befriedung der Grundstücke (aus meiner Sicht rechtswidrig) zu verzögern, damit wenigstens noch einige Tiermorde mehr auf diesen Grundstücken stattfinden können.

https://zwangsbejagung-ade.de/oesterreich/index.html